(Gaedke/Tumpel, SWK 2/2009, S 49)
Eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Ö, die neben der Beteiligungsverwaltung auch stpfl Umsätze in Ö ausführt, beauftragt einen dt Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung für den Erwerb einer Beteiligung an einer dt Gesellschaft. Der "aktuelle USt-Fall" geht der Frage nach, ob vom dt Rechtsanwalt dt oder österr USt in Rechnung gestellt werden muss.
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