Der folgende Beitrag untersucht ausgewählte Beitragsleistungen eines Gesellschafters im Rahmen einer Bau-Arbeitsgemeinschaft, wodurch dieser eine Nähe zum vertraglichen Subunternehmer aufweist. Dabei stellen sich einerseits Abgrenzungsfragen zwischen gesellschaftsrechtlichen, zivilrechtlichen und gemischten Verträgen. Andererseits zieht die Differenzierung zwischen Subunternehmer und Gesellschafter Folgen im Hinblick auf den Sicherstellungsanspruch nach § 1170b ABGB und auf die gewerberechtlichen Nebenrechte nach § 32 Abs 1a GewO 1994 nach sich.1
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