Leistungen, die im Hinblick auf einen Grundstückserwerb im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung erbracht werden, stellen nur dann Leistungen iZm einem Grundstück dar, wenn diese Leistungen einen ausreichend direkten (engen) Zusammenhang mit dem Grundstück aufweisen.
Ein österreichisches Unternehmen erwirbt ausländische Grundstücke und Gebäude, um sie im Rahmen seiner aufgelegten Immobilienfonds zu nutzen. Ausländische Berater (zB Rechtsanwälte oder Steuerberater) erbringen im Hinblick auf einen Grundstückserwerb im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung rechtliche und steuerrechtliche Leistungen, die an das österreichische Unternehmen verrechnet werden.
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