Artikelrundschau / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Leistungsortbestimmung bei Restaurationsumsätzen auf Bodenseeschiffen

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Teil 1

(Pülzl, SWI 3/2009, S. 139)

Schiffsrestaurants sind nach der Judikatur von EuGH und VwGH zwar als feste Niederlassung iSd Art 43 der MwStSyst-RL (Art 9 Abs 1 der 6. MwSt-RL) und damit als Betriebsstätte iSd § 3a Abs 12 UStG anzusehen, de lege lata ist in dem im Artikel skizzierten Fall aber dennoch der Unternehmensort (Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit; Ort der Geschäftsleitung) vorrangig zur Leistungsortbestimmung heranzuziehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/441

04.05.2009
Heft 9/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.