Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Lenz: Österreich darf ausländische Kapitalerträge nicht diskriminieren

Univ.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M.

1. Die Art 73b und 73d Abs 1 und 3 EG-Vertrag (jetzt Art 56 EG und 58 Abs 1 und 3 EG) stehen einer Regelung entgegen, die nur den Beziehern österreichischer Kapitalerträge erlaubt, zwischen einer Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % und der normalen Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes zu wählen, während sie vorsieht, dass Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat zwingend der normalen Einkommensteuer ohne Ermäßigung des Steuersatzes unterliegen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/757

01.08.2004
Heft 15-16/2004
Autor/in
Georg Kofler

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.