Steuerrecht

Lesbare Steuergesetze: GrESt-Freibetrag bei unentgeltlichen Betriebsübertragungen - sprachlich und inhaltlich missglückt

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Der GrESt-Freibetrag bei unentgeltlichen Betriebsübertragungen ist sprachlich und inhaltlich ein Missgriff: Der Einleitungssatz besteht aus mehr als 80 Wörtern, dafür fehlt das Subjekt. Begünstigt ist auch gewillkürtes Betriebsvermögen, obwohl dies kaum beabsichtigt ist. Im Übrigen handelt es sich in Anbetracht der Geringfügigkeit der Steuerbelastung im Promillebereich um eine unnötige Bagatellbegünstigung, sie unterscheidet sich damit wesentlich vom Vorbild in der bisherigen Erbschaftssteuer. Auch bisher galt der Freibetrag in der ErbSt nicht für das GrESt-Äquivalent.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/631

15.10.2008
Heft 10/2008
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.