Für Veräußerungsgewinne aus der Betriebsveräußerung sieht das Gesetz einen Freibetrag von 100.000 S vor. Die gesetzlichen Voraussetzungen machen den Freibetrag allerdings in den meisten Fällen unanwendbar; sie sind außerdem undurchsichtig, widersprüchlich und unnötig kompliziert. Die Freibetragsregelung ist damit auch ein Beispiel für die Probleme der Gesetzgebung heute.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.