Steuerrecht

Lesbare SteuergesetzeDer Gesellschafter-Geschäftsführer - eine fehlerhafte Definition

o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Seit zwanzig Jahren plagt man sich mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer in§ 22 Z 2 EStG. Kein Wunder: Die Regelung ist sprachlich unvollständig (“sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses"), außerdem passen die Begriffe nicht.

Unter Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit fallen ua auch Gehälter und sonstige Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. So heißt es jedenfalls; der Gesetzeswortlaut ist allerdings unvollständig und einzelne Begriffe widersprechen sich.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/403

15.07.2004
Heft 7/2004
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.