Steuerrecht

Lesbare Steuergesetze„Vortragsgrenze“ und „Verrechnungsgrenze“:Zwei verunglückte Begriffe

o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Die „Vortragsgrenze“ im§ 2 Abs 2b EStGpasst nicht, und die „Verrechnungsgrenze“ versteht man nicht. Außerdem werden Verluste in beiden Fällen „vorgetragen“ und „verrechnet“; daher sind die Begriffe auch als Unterschiedsmerkmal nicht geeignet.

„Sind bei der Ermittlung des Einkommens Verluste zu berücksichtigen, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind, gilt Folgendes:

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Artikel-Nr.
RdW 2004/38

19.01.2004
Heft 1/2004
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.