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LGVÜ 2007 - wirksame Gerichtsstandsklausel in AGB

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Eine Gerichtsstandsklausel in AGB ist wirksam vereinbart, wenn die AGB auf einer Website gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können und der schriftlich abgeschlossene Vertrag durch Angabe des Hyperlinks zu deser Website hinweist; nicht erforderlich ist, dass diese AGB durch Anklicken eines Feldes akzeptiert werden müssen. EuGH 24. 11. 2022, C-358/21, Tilman; zu einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/658

15.12.2022
Heft 12/2022