In den beiden in letzter Zeit ergangenen VwGH-Erkenntnissen zur Hauptwohnsitzbefreiung hat sich das Höchstgericht gegenüber dem Steuerpflichtigen als durchwegs liberal gezeigt. So beurteilte es im Rahmen seines Erkenntnis vom 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0006, die 18-monatige Frist zwischen Kaufvertragsabschluss und Hauptwohnsitzaufgabe als unschädlich für die Hauptwohnsitzbefreiung. Auch in dem am 24. 1. 2018 ergangenen Erkenntnis mit der GZ Ra 2017/13/0005-8 entschied das Höchstgericht im Sinne des Steuerpflichtigen und erachtete das Heranziehen von Mieterzeiten für die Berechnung der fünfjährigen Frist zur Hauptwohnsitzbefreiung als zulässig. Der vorliegende Beitrag bespricht die beiden Entscheidungen und zeigt auf, welche Bedeutung die Urteile für weitere iZm der Hauptwohnsitzbefreiung stehenden Fristigkeiten haben können.
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