Die Entscheidung des OGH zum Untreue-Vorwurf in der Sache Libro war, nachdem das Croquis der Generalprokuratur vom 1. 2. 2013 in diesem Punkt einen Freispruch beantragt hatte, mit großer Spannung erwartet worden. Der OGH folgte dem Croquis beim Gerichtstag am 30. 1. 2014 nicht und qualifizierte eine gesellschaftsrechtlich unzulässige Ausschüttung an die Alleinaktionärin als Untreuehandlung. Der Beitrag setzt sich mit der Begründung kritisch auseinander.
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