Vor kurzem hat der deutsche Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen erlassen, die sich mit aktienrechtlichen Genußrechten befassen und die die große Bandbreite möglicher Gestaltungen dieses Finanzierungsinstruments belegen. Wurden Genußscheine während der letzten Jahrzehnte nur selten als Instrumente der Unternehmensfinanzierung verwendet (vgl Koppensteiner, ZHR 1975, 191; Wünsch in FS-Strasser 874; Justiz, WBl 1987, 82), bedienen sich in jüngster Zeit verschiedenste Unternehmen sehr häufig des Genußscheins (vgl Commerzbank, Genußscheine 1 ff; Wiener Börse, Jahrbuch 1991, 148 f), sodaß die beiden Entscheidungen - auch für die österreichische Praxis - von großer Bedeutung sind.
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