Anmerkungen zu Neuber, ÖStZ 12/97
Die Ausführungen Neubers, wonach die mit 1. 1. 1994 eingetretene Endbesteuerung bei Dividendenwerten (§ 93 Abs 2 Z 1 EStG) und die gleichzeitige Statuierung eines Abzugsverbotes in§ 20 Abs 2 EStGhinsichtlich der Liebhabereibeurteilung zur Folge habe, dass ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorliege, der im Sinne der Rechtsprechung des VwGH eine prognostische Beurteilung der künftigen Gewinnaussichten nicht mehr erforderlich mache, erscheint (nicht nur, aber jedenfalls) im Lichte der jüngsten Judikatur des VwGH (Erk des verstärkten Senates vom 3. 7. 1996, 93/13/0171) nicht haltbar. Vielmehr ist auch in derartigen Fällen die Liebhabereibeurteilung für die Jahre vor Eintritt der Endbesteuerung auf Grundlage einer Prognoserechnung vorzunehmen, die - für die Jahre nach 1993 - die Ertragsaussichten der Kapitalanlage auf Grundlage der vor Eintritt der Endbesteuerung geltenden Rechtslage darstellt.
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