(Renner, SWK 8/2009, S 324)
Nach Ansicht des BFH kann auch bei Einkünften aus nsA Liebhaberei vorliegen. Die für die Überschusserzielungsabsicht heranzuziehende Beurteilungseinheit ist das einzelne Dienstverhältnis. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss an das Dienstverhältnis ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen; hingegen sind das zu erwartende Ruhegehalt des StPfl und eine etwaige Hinterbliebenenversorgung des Ehegatten einzubeziehen.
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