Steuerrecht

Liebhaberei: BMF behält bisherige Linie bei

Dr. Christa Lattner

Mit Erkenntnis vom 7. März 1995, B 301/941), hob der VfGH eine zur Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle bei einer Hotelvermietung ergangene Berufungsentscheidung wegen Verletzung des Gleichheitssatzes auf. Mit Erkenntnis vom 20. 4. 1995, 91/13/01432), entschied der VwGH, dass auch bei frei vereinbarten Mietzinsen (nach dem Mietengesetz) und bei angemessenen Mietzinsen eine mietenrechtliche Beschränkung vorliegt. Beide Erkenntnisse warfen und werfen zahlreiche Fragen zur Liebhabereibeurteilung auf, zu denen das Bundesministerium für Finanzen nunmehr erlassmäßig Stellung genommen hat.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 31

15.01.1996
Heft 1/1996
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.