Liegenschaften werden oft als Wertanlage mit Blick auf die nächste Generation erworben. Ein Verkauf ist idR nicht beabsichtigt. Bei vermieteten Immobilien stelle sich die Frage, welchen Einfluss die Vermögensübertragung (zB Schenkung) vor Erzielung eines Gesamtüberschusses auf die Liebhabereibeurteilung habe. Der Autor diskutiert die Frage, ob in diesem Fall eine abgeschlossene oder durchgehende Liebhabereibetrachtung anzustellen ist.
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