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Das Stabilitätsgesetz 2012 erfordert eine Anpassung der Liebhabereiverordnung an die Ausweitung der Reinvermögenszugangstheorie ab 1. 4. 2012.
Die Reinvermögenszugangstheorie gilt ab 1. 4. 2012 umfassend im Betriebs- und Privatvermögen. Die umfassende Besteuerung von Vermögensänderungen erhöht die Reichweite der Einkommensteuer. Bei der ertragsteuerrechtlichen Liebhabereifrage sind deshalb Vermögensänderungen zu berücksichtigen. Die Liebhaberei-Verordnung muss der neuen Rechtslage angepasst werden.
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