In die Liebhabereibeurteilung einer Vermietungstätigkeit ist nach Meinung des Autors der Spekulationsüberschuss aus der Veräußerung des Mietgebäudes einzubeziehen.
Ein Mietgebäude bringt jahrelange Verluste (zB 2 Mio S in fünf Jahren). Bei der Veräußerung fällt ein Spekulationsüberschuss an (zB 3 Mio S Spekulationsüberschuss im fünften Jahr).
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