Steuerrecht aktuell

Liebhabereirichtlinien 2012 - Die wichtigsten Aussagen zur Umsatzsteuer

MMag. Thomas Ecker / HR Mag. Ferdinand Rößler

Mit Erlass des BMF-010203/0599-VI/6/2011 vom 1. 1. 2012 wurden die Liebhabereirichtlinien 19971 ("LRL 1997") durch die Liebhabereirichtlinien 2012 ("LRL 2012") ersetzt. Die LRL 2012 stellen einen Auslegungsbehelf zur Liebhabereiverordnung ("LVO")2 dar und sind grundsätzlich ab der Veranlagung 2012 anzuwenden. Bei Außenprüfungen für vergangene Veranlagungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2011) sind die LRL 2012 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten oder die LRL 1997 bzw andere Erlässe, die Aussagen zur Liebhabereibeurteilung getroffen haben, günstigere Regelungen vorsahen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/222

20.03.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Ferdinand Rößler

Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.

Thomas Ecker

Mag. Dr. Thomas Ecker ist stellvertretender Abteilungsleiter der Umsatzsteuerfachabteilung im Bundesministerium für Finanzen.