Die Verwaltungspraxis stellt bei liechtensteinischen Stiftungen eine Zurechnungsvermutung an den Stifter auf, die im Schrifttum intensiv diskutiert wird und derzeit die Rechtsprechung beschäftigt. Ausgehend vom liechtensteinischen Stiftungsrecht beleuchtet der Beitrag die Zurechnung von Vermögen und Einkünften bei liechtensteinischen Stiftungen näher.
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