In den letzten Monaten hätten sich in der EU neue legislative Entwicklungen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Wahrung von Menschenrechten in den Lieferketten ergeben. Gesetzgeber würden von Unternehmen die Implementierung entsprechender Sorgfaltspflichten verlangen. Während die Entwicklungen bislang bloß einzelne Mitgliedstaaten betrafen - allen voran F und D -, erscheine am EU-Horizont eine neue Richtlinie: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Die Richtlinie befinde sich aktuell in den Trilog-Verhandlungen. Mit der Finalisierung des Legislativprozesses sei somit bald zu rechnen. Unternehmen würden ihre Compliance-Management-Systeme um zusätzliche Lieferketten-Maßnahmen erweitern müssen.
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