Info aktuell / Finanzverwaltung

Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2024 gebracht. Erlass des BMF 15. 12. 2023, 2023-0.887.707.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/45

14.02.2024
Heft 3/2024