Die deutsche Bundesregierung plant die Einführung einer Lizenzschranke. Der Beitrag stellt die Intention, das System, den Anwendungsbereich, die sogenannte Präferenzregelung sowie die Ausnahme vom Abzugsverbot für Lizenzboxen dar. Er geht auch auf die Feststellungslast, den zeitlichen Anwendungsbereich sowie auf Fragen der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, mit DBA und mit dem EU-Recht ein. Es stellt sich die Frage, ob die Regelung sachlich zu rechtfertigen ist.
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