Durch den internationalen automatischen Informationsaustauch (AIA) über Finanzkonten würden Finanzinformationen, insb Kapitalerträge einzelner Personen, zwischen den teilnehmenden Staaten
ausgetauscht. Dadurch solle im jeweiligen Ansässigkeitsstaat eine Nichtbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen verhindert werden. Die Autoren untersuchen, unter welchen Voraussetzungen derartige Meldungen und in weiterer Folge Auskunftsersuchen eine Sperrwirkung für straffreie Selbstanzeigen auslösen.
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