Steuerrecht

Lohnnachzahlungen an ausgeschiedene Arbeitnehmer

Markus Achatz

Überlegungen zu § 67 Abs 8 EStG

Nachzahlungen von Arbeitslohn für bereits abgelaufene Kalenderjahre unterliegen gem § 67 Abs 8 erster Satz EStG einem festen Lohnsteuertarif, dem sogenannten Belastungsprozentsatz. Dieser Belastungsprozentsatz ist gleich jenem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht. Die Regelung bezeckt offenkundig die Milderung einer überhöhten Progression im Jahr der Nachzahlung. Verhindert werden soll, daß die Nachzahlung im Jahr des Zufließens mit einer höheren Steuer belastet wird, als dies der Fall gewesen wäre, wenn die Bezüge schon ursprünglich in richtiger Höhe ausbezahlt worden wären. § 67 Abs 8 erster Satz EStG begünstigt Nachzahlungen jedoch nur, wenn sie neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber, dh innerhalb des Lohnzahlungszeitraumes des letzten laufenden Bezuges, geleistet werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1990, 358

01.09.1990
Heft 9/1990
Autor/in
Markus Achatz

Univ. Prof. Dr. Markus Achatz ist Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner. Er lehrt an der Universität Linz und ist seit 2013 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Publikationen des Autors:
Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts (2014);
Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz Kommentar (2017), sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.