Arbeitsrecht

Lohnpfändung angestellter Provisionsvertreter

Adalbert Spitzl / Helmut Andexlinger

Gem § 291 a EO idF BGBl 1991/628 hängt die Höhe des allgemeinen Grundbetrages davon ab, ob und in welchem Ausmaß ein Arbeitnehmer Urlaubs- und Weihnachtssonderzahlungen erhält. Die Angestelltenkollektivverträge - berücksichtigt werden die des Handels, des Gewerbes sowie der RKV Industrie - kennen Vertreter, die nur Anspruch auf Provisionen haben, und Vertreter, die durch Fixum und Provision entlohnt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 244

01.07.1992
Heft 7/1992
Autor/in
Adalbert Spitzl

Dr. Adalbert Spitzl ist in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer OÖ tätig und dort im Rechtsservice vor allem mit Fragen des Arbeitsrechts befasst.