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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.110,26 € für das Jahr 2023 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.110 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.295 €Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 222 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen, dh höchstens monatlich 1.110 €)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/607

17.11.2022
Heft 11/2022