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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2025

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.273,99 € für das Jahr 2025 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.273 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.486 €Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 254 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen)

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Artikel-Nr.
RdW 2025/13

17.01.2025
Heft 1/2025