Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.273,99 € für das Jahr 2025 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.273 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.486 €Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 254 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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