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Lohnsteuerauskunft gemäß § 90 EStG 1988

Dr. Christoph Ritz

Dargestellt wird der Umfang des Rechtsanspruches auf Lohnsteuerauskunft (§ 90 EStG 1988), mit der Auskunft zusammenhängende verfahrensrechtliche Fragen sowie Rechtswirkungen der Auskunft (insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben).

Nach § 90 erster Satz EStG 1988 hat das Finanzamt der Betriebsstätte auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Der zweite Satz des § 90 EStG 1988 enthält ergänzende Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 319

15.06.1999
Heft 12/1999
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).