Steuerrecht

Lohnzahlungen im Konkursverfahren

Eduard Müller

Probleme bei der Anwendung des Belastungsprozentsatzes gem § 67 Abs 8 EStG

Mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht, zu versteuern sind (ua) Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 336

01.11.1991
Heft 11/1991
Autor/in

Dipl.-Kfm. Eduard Müller ist Leiter der Gruppe Management der Finanzämter, Zollämter und Großbetriebsprüfungen im Bundesministerium für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts (u.A. Steuer-Spar-Buch, Die Lohnverrechnung, Steuer-Check) und der Betriebswirtschaft (u.A. Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung, Die Reform der österreichischen Finanzverwaltung).