Ende 2018 judizierte der EuGH in einem vom BG Bleiburg eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren, dass die zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping vorgesehene Sicherheitsleistung nach dem AVRAG (idF vor BGBl I 2016/44) mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Wegen der weitgehenden Inhaltsgleichheit traf dies auch auf die Regelung im - damals schon geltenden - LSD-BG zu. Knapp drei Jahre benötigte der Gesetzgeber, sich von diesem Schock zu erholen und eine Neuregelung zu beschließen. Ob diese den Anforderungen des EuGH genügt, wird nachfolgend beleuchtet.
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