Vergangenen Sommer wurde eine die Harmonisierung mit dem EU-Recht und die Verhältnismäßigkeit der unverhältnismäßigen Strafen bezweckende große Novelle zum LSD-BG beschlossen. Sie ist seit 1. 9. 2021 in Kraft.
Aufgrund einer Regierungsvorlage, die Sozialausschuss und Plenum unverändert hinter sich hat, auch den Bundesrat passieren und nach Kundmachung im BGBl ohne Legisvakanz in Kraft treten wird, kommt es wieder zu einer LSD-BG-Novelle. Auf neun BGBl-Seiten geht es um die Umsetzung va der RL (EU) 2020/1057. Neben der offenbar nicht ausgelasteten Prüfbürokratie (die Materialien weisen ja keine Mehrkosten aus) trifft sie nur Unternehmen des Straßenpersonen- und -güterverkehrs. Die Komplexität der Texte und EB und das "Durchwinken" lassen eher geringes Sachinteresse vermuten.
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