(Pröll, SWK 17/2008, S 494)
Aufgrund einer Anfragebeantwortung des bundesweiten Fachbereichs USt sollte die Finanzverwaltung unter Bedachtnahme auf
die jüngste UFS-Judikatur einen iZm Aufwendungen aus der Anschaffung, Errichtung oder Sanierung von Luxusvillen geltend gemachten VSt-Abzug zur Gänze versagen. Die Bemessungsgrundlage für ein aus dem Sachwert der Immobilie herzuleitendes Nutzungsentgelt würde sich dann um die bei der Privatstiftung zu aktivierende und iZm den HK stehende VSt erhöhen. Ertragsteuerlich sei alternativ zur Berechnung "fiktiver Marktmieten" eine verdeckte Zuwendung "an der Wurzel" in Höhe des "verlorenen Bauaufwands" denkbar.
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