(Prodinger, SWK 20-21/2013, S. 925)
Nach § 12 Abs 3 KStG seien Aufwendungen aus Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste unter bestimmten Voraussetzungen nicht sofort abzugsfähig, sondern linear über sieben Jahre zu verteilen. Im Fall eines Mantelkaufs gingen Verlustvorträge verloren. Der Autor untersucht, ob derartige Siebentelbeträge als Verlustvorträge gelten und daher ebenfalls verloren sind.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.