Der Beitrag präsentiert die Marke als unentbehrlichen Bestandteil der Wettbewerbsordnung. Untersucht wird, inwieweit das geltende Recht den Wettbewerb intensiviert. Das ist überwiegend zu bejahen.
a) Die Privatautonomie (Eigentum, Erwerbsfreiheit, Vertragsfreiheit) genießt in Österreich verfassungsrechtlichen Schutz.1 Diese und andere Grundrechte, zB die Koalitionsfreiheit, bedeuten, dass die österreichische Wirtschaftsverfassung marktwirtschaftlich geprägt ist.2 Marktwirtschaft allein ist nicht geeignet, zu verhindern, dass der jeweils Stärkere den Schwächeren benachteiligt, also zu gewährleisten, dass im Allgemeinen "gerechte" Verträge zustande kommen. Die mit Wettbewerb einhergehende Auswahlfreiheit von Angehörigen der jeweiligen Marktgegenseite wirkt dem entgegen. Österreichisches Gesetzesrecht, namentlich das Kartell- und Lauterkeitsrecht, aber auch das ABGB und eine ganze Reihe anderer Gesetze3, zielt dem entsprechend auf die Durchsetzung von Wettbewerb.
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