Wirtschaftsrecht

Marktsondierung und Insiderverbot

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

In der ab 3. 7. 2016 geltenden Marktmissbrauchsverordnung ist als Ausnahme vom insiderrechtlichen Weitergabeverbot eine Safe-Harbour-Regelung für Marktsondierungen vorgesehen. Der EuGH legt das Weitergabeverbot bisher sehr restriktiv aus. Fraglich ist, ob diese Auslegung auch Marktsondierungen erfasst.

Die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR)1 verbietet ua die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen. Als Ausnahme von diesem Weitergabeverbot ist die Offenlegung von Insiderinformationen im Rahmen einer Marktsondierung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dies war bisher fraglich. Umstritten ist, ob die Rechtsprechung des EuGH2 zum Weitergabeverbot nach bisherigem Recht auch auf die nunmehrige Safe-Harbour-Regelung für Marktsondierungen anzuwenden ist.3

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/347

21.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.