Zuerkennung des Vorsteuerabzugs für eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer überlassene Dienstwohnung bei angemessener Gesamtausstattung
Erfolgt die Überlassung der Nutzung einer Dienstwohnung an den Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht zur Erzielung einer Gegenleistung, sondern nur, um dem Gesellschafter einen Vorteil zuzuwenden, so fehlt es insoweit an einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Vorsteuerabzug iZm der Errichtung des Gebäudes und den laufenden Kosten steht somit nicht zu. Hat der Vorteil aus der Nutzung der Dienstwohnung jedoch zu keinem unangemessenen, die Gesamtausstattung insgesamt übersteigenden, Lohnanstieg des Geschäftsführers geführt, ist der Vorsteuerabzug zuzuerkennen.1
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