(Wiesner, RWZ 2012/51, S. 173)
Wiesner bespricht das VwGH-Erk 19. 10. 2011, 2011/08/0108, und gibt Hinweise für die Praxis. Da für die Feststellung der Beitragsgrundlagen nach § 25 GSVG die für die Bemessung der ESt maßgeblichen Einkünfte des Pflichtversicherten heranzuziehen seien, komme es nicht darauf an, ob es sich "um real erwirtschaftetes Einkommen" oder um im Rahmen der Fiktion des § 18 Abs 2 UmgrStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen geltende Beträge handle.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.