Betriebliche Altersvorsorge als "alternative" bzw "komplementäre" Pensionsform wird aufgrund des steigenden Druckes auf die staatliche Altersvorsorge zukünftig vermehrt an Bedeutung gewinnen (müssen). De lege lata ist für Unternehmer im Bereich der Einzelunternehmungen sowie Personengesellschaften derzeit keine steuerlich begünstigte betriebliche Vorsorge möglich. Der Beitrag thematisiert daher für diesen Personenkreis einen Lösungsvorschlag hinsichtlich der "Öffnung" betrieblicher Vorsorgemöglichkeiten, welcher uE den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge gleichzeitig erheblich erhöhen würde.
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