Im Fall einer Selbstanzeige gem § 29 FinStrG stelle sich häufig die Frage, ob eine Abgabenerhöhung gem Abs 6 festgesetzt werden müsse. Dabei spiele der Zeitpunkt der Ankündigung einer Prüfungsmaßnahme eine wesentliche Rolle. Die "sonstige Bekanntgabe" sei eher eine Ausnahme. Der Beitrag behandelt die Frage, welche mediale Berichterstattung eine sonstige Bekanntgabe darstellen könne, die zu einer Festsetzung der Abgabenerhöhung führe.
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