Steuerrecht

Mehraufwand für Nahrungsmittel bei Bulimie zwangsläufig

Mag. Bernhard Renner

Muss aus Krankheitsgründen, zB ständigem Erbrechen wegen Bulimie, ein Vielfaches an Nahrungsmitteln konsumiert werden, um dem Körper denselben lebensnotwendigen Nährwert zuzuführen, ist der entstandene Mehraufwand außergewöhnlich. Die Schlussfolgerung, die überproportionale Nahrungszufuhr verstärke das Krankheitsbild, übersieht, dass insoweit nicht Maßnahmen tangiert sind, deren Eignung zur Heilung oder Linderung der Krankheit zu prüfen wäre. Vielmehr ist das Essverhalten selbst krankhaft und unmittelbares, zwangsläufig erwachsenes Symptom der Krankheit, sodass die daraus resultierenden Aufwendungen eine außergewöhnliche Belastung darstellen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2017/473

27.09.2017
Heft 9/2017
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.