Anteilsvereinigungen und Umgründungen von Konzerngesellschaften mit Immobilienvermögen sind von der Novellierung des GrEStG durch das Steuerreformgesetz 2015/20161 und das Abgabenänderungsgesetz 20152 besonders betroffen. Aufgrund der Änderungen in § 1 GrEStG ist die Beurteilung, welcher Tatbestand des GrEStG durch eine Umstrukturierungsmaßnahme ausgelöst wird und ob bei Verwirklichung mehrerer Tatbestände Kürzungsvorschriften zur Anwendung gelangen, je nach Reihenfolge der Rechtsvorgänge mit Unsicherheiten behaftet. Dies soll anhand des folgenden Falls gezeigt werden.
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