Thema

Mehrkosten für Preissteigerungen?

Dr. Konstantin Pochmarski / Mag. Christina Kober, Bakk.

In der jüngst ergangenen E 6 Ob 136/22a hat der OGH zum ÖNORM-Vertrag1 erstmals klargestellt, dass unter Anwendung von Punkt 7.2.1. der ÖNORM B 21102 der Auftraggeber3 (in der Folge kurz "AG") (ausnahmsweise) das Risiko von Mehrkostenforderungen des Auftragnehmers (in der Folge kurz "AN") aus der COVID-19-Pandemie trägt. Gilt dies nun auch uneingeschränkt für Mehrkostenforderungen basierend auf Preissteigerungen?

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ImmoZak 2023/11

24.05.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Konstantin Pochmarski

Dr. Konstantin Pochmarski war über 10 Jahre in der Justiz tätig, zuletzt als Richter des Landesgerichtes Leoben in einem zivilen Rechtsmittelsenat. Nunmehr ist er Partner in der Grazer Kanzlei POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH; zudem Vortragender und Fachbuchautor.

Christina Kober

Mag. Christina Kober, Bakk., ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Grazer Kanzlei POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH, Vortragende und Fachbuchautorin.