Hauptstück der Änderungsrichtlinie sei die Erweiterung des Katalogs von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Steuersätze angewendet werden dürfen. Entgegen dem Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2018 hätten die MS eine Positivliste von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Steuersätze angewendet werden dürfen, beibehalten. Diese Liste habe im Hinblick auf den Green Deal sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme eine Erweiterung erfahren.
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