Wirtschaftsrecht

Meinungsfreiheit und Werbefreiheit - das Bundesverfassungsgericht entschied in der Causa Benetton

Friedrich Harrer

Im Jahr 1995 hat der BGH die so genannte „Schockwerbung“ der Firma Benetton verboten. Das Bundesverfassungsgericht zeigt in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil auf, dass die Position des BGH - auch - aus grundrechtlicher Perspektive unhaltbar ist.

Institut für Österreichisches und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Universität Salzburg

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Artikel-Nr.
RdW 2001/75

15.02.2001
Heft 2/2001
Autor/in
Friedrich Harrer

O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer lehrt Zivilrecht und Unternehmensrecht an der Universität Salzburg, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist er als Rechtsanwalt tätig.

http://www.uni-salzburg.at/UR/harrer.friedrich