Steuerrecht

Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen

Pia-Lieselotte Spanblöchl, LL.M. (WU) / Dr. Christian Wilplinger

DAC 6 sieht eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsgestaltungen und den automatischen Informationsaustausch über gemeldete Gestaltungen innerhalb der Europäischen Union vor. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist die frühzeitige Erkennung von schädlichen Steuerpraktiken durch die EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Meldepflichtgesetz als österreichische Umsetzung der DAC 6 wird mit 1. 7. 2020 in Kraft treten. Dieser Beitrag legt den Inhalt der Richtlinie sowie des Gesetzes dar und zieht einen EU-weiten Vergleich.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/671

20.12.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Pia Spanblöchl

Pia Spanblöchl, LL.M. (WU), LL.B. (WU), ist Consultant bei TPA Steuerberatung GmbH mit den Schwerpunkten Konzernsteuerrecht, Internationales Steuerrecht und DAC 6. Zuvor war sie Mitarbeiterin der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen und mitverantwortlich für die legistische und organisatorische Umsetzung der DAC 6 (EU-Meldepflichtgesetz).

Christian Wilplinger

Dr. Christian Wilplinger ist Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Tax Partner bei Deloitte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuerlichen Beratung von Privatpersonen (Private Clients), Privatstiftungen und Familienunternehmen, der Umgründungs- und Transaktionsberatung sowie der Beratung im Bereich der Immobilien- und Kapitalvermögensbesteuerung. Darüber hinaus ist er als Vortragender an der Universität Wien, der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie bei verschiedenen privaten Seminaranbietern tätig. Er ist weiters Autor zahlreicher Publikationen und Beiträge im Steuerrecht.