Internationales Steuerrecht

Meldepflicht von Intermediären nach dem EU-MPfG

Prof. Dr. Stefan Bendlinger / Robert Hofmann, LL.M.

Wer ist tatsächlich zur Meldung verpflichtet?

Das am 1. 7. 2020 in Kraft getretene EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) verpflichtet Intermediäre zu einem Offenbarungseid bezüglich bestimmter in den §§ 5 und 6 EU-MPfG taxativ aufgezählter grenzüberschreitender Gestaltungen, die ein Risiko der Steuervermeidung oder der Umgehung der Meldepflicht des Gemeinsamen Meldestandards oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweisen. Internationale Steuergestaltungen bedürfen meist der Beschäftigung mehrerer Intermediäre, die in einem oder in mehreren Staaten ansässig bzw tätig sein können. Es stellt sich deshalb die Frage, welcher Intermediär welche Informationen wo zu melden hat und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von seiner Meldeverpflichtung möglich ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/218

05.03.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.

Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.

Robert Hofmann

Robert Hofmann, LL.M., ist Steuerberater und leitender Mitarbeiter der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH im Bereich des internationalen Steuerrechts.