Aus den Behörden / Gesundheitskasse

Meldepflichtverletzungen - Ende der Übergangsphase per 31. 8. 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Dienstgeber Newsletter der ÖGK Nr 5/September 2020

Dienstgeber bzw deren Bevollmächtigte (Steuerberater, Lohnverrechner etc) haben bei der Erstattung von Meldungen bestimmte gesetzliche Fristen einzuhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Versicherten die benötigten Leistungen schnellstmöglich und in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können. Erfolgt die Meldungserstattung nicht bzw nicht fristgerecht, fallen Säumnis- bzw Beitragszuschläge an.

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Artikel-Nr.
ARD 6715/15/2020

10.09.2020
Heft 6715/2020