(Reich-Rohrwig, ecolex 12/2008, S. 1079)
Der Artikel enthält Definitionen des BWG zu Partizipationskapital (§ 23 Abs 4 BWG), Ergänzungskapital (§ 23 Abs 7 BWG), nachrangigem Kapital (§ 23 Abs 8 BWG), kurzfristigem nachrangingen Kapital (§ 23 Abs 6a BWG) und hybridem Kapital (§ 24 Abs 2 Z 5 BWG).
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.